Komitee gegen den Vogelmord e.V. Committee Against Bird Slaughter (CABS)

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Verwendung elektronischer Lockgeräte

Polizeibeamter mit sichergestelltem Lockgerät (Zypern)
Polizeibeamter mit sichergestelltem Lockgerät (Zypern)

Alternativ zu lebenden Lockvögeln werden immer mehr elektronische Lockanlagen eingesetzt. Früher wurden mit Autobatterien betriebene Kassettendecks in der Landschaft postiert, heute sind es MP3-Player, die entweder fest installiert sind oder von den Jägern im Rucksack mitgeführt werden.

Auf den ersten Blick mag es widersinnig scheinen: Aus Vogelschutzgründen ist in der gesamten EU die Verwendung dieser Lockanlagen bei der Jagd verboten, während lebende Lockvögel erlaubt sind. Der Grund hierfür ist, dass elektronische Geräte billig in der Anschaffung und im Unterhalt sind, keine Arbeit machen, sie tragen zuverlässig Vogelgesang vor und sind deswegen geeignet, Zugvögel in großen Mengen anzulocken und zu töten. Lebende Lockvögel dagegen sind teuer, machen viel Arbeit und singen nicht zuverlässig. Das Verbot elektronischer Lockanlagen ist deswegen - so traurig es auch für die lebenden Lockvögel ist - eine sinnvolle Regelung.